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MLM-Branchen-News +++ Allgemeine Info +++ Unternehmer muß Musterkollektion stellen Nach einem Urteil des OLG München ( AZ. 7 U 6158/98 v. 3.3.99) ist ein Unternehmen verpflichtet, einem Handelsvertreter die für seine Tätigkeit erforderliche Musterkollektion unentgeltlich zu überlassen. Eine Vereinbarung, die den Handelsvertreter verpflichtet, die Musterkollektion zu erwerben, ist auch als Individualabrede unwirksam. Dieses ist bereits in der Neufassung des HGB zum 1.1.1990 geregelt, nach dem jede Vereinbarung unwirksam ist, die die Verpflichtung des Unternehmers beeinträchtigt, Muster herauszugeben. Die gesetzliche Neuregelung soll verhindern, daß der im Allgemeinen wirtschaftlich schwächere Handelsvertreter, sich auf nachteilige Abreden einläßt, die ihn wirtschaftlich zum Abnehmer des Unternehmens machen. (Quelle: DSS - 28.11.2000)
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